Privatliquidationen
Privatliquidation ist der allgemein gültige Begriff unter dem die Abrechnung von ärztlichen Leistungen an privat versicherte Personen, oder für bestimmte ärztliche Leistungen, erfolgt.
Angehörige von Heilberufen, insbesondere Ärzte, rechnen einen Großteil Ihrer Leistungen gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen ab. Dies geschieht für alle Leistungen, welche von den Krankenversicherungen als notwendig und sinnvoll erachtet werden und für alle Pflichtversicherten in den gesetzlichen Krankenkassen.
Darüber hinaus ergeben sich auch Konstellationen in denen Ärzte und insbesondere die Berufsträger von arztähnlichen Berufen wie z.B. der Homöopath oder der Ergo- und Physiotherapeut ihre Leistungen nicht gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Dies ist zum Einen dann der Fall wenn der Patient nicht Mitglied in den gesetzlichen Krankenkassen ist, da er entweder als Unternehmer nicht pflichtversichert ist oder weil sein Einkommen über die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze kommt. Zum anderen ist dies der Fall wenn es um Leistungen geht, die in dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht oder noch nicht als erstattungsfähige Heilbehandlungen aufgenommen sind.
In diesen Fällen macht der Arzt sein Honorar direkt gegenüber den Patienten geltend. Dies geschieht mittels sogenannter Privatliquidationen. Die Privatliquidation erfolgt gemäß der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (kurz GOÄ genannt). Eine Privatliquidation ist kurz gesagt gleichzusetzen mit der Rechnung von normalen Wirtschaftsunternehmen.
Die Privatliquidationen haben für die Ärzte Vor- und Nachteile. Als Vorteil ist in jedem Fall zu nennen, dass der Arzt alle seine erbrachten Leistungen in Rechnung stellen kann. Bei den Pflichtversicherten bei denen der Arzt seine Leistung direkt bei den Krankenkassen geltend macht bekommt der Arzt oftmals lediglich eine Pauschale pro Patient und nicht seine tatsächliche Leistung vergütet. Dadurch, dass der Arzt bei den privat Versicherten alle Leistungen berechnen kann ist sein Honorar und damit sein Verdienst für die gleiche Leistung regelmäßig höher als bei den Pflichtversicherten der gesetzlichen Krankenkassen. Nachteil der Privatliquidationen ist zum einen der erhöhte administrative Aufwand der mit der Erstellung und Verwaltung der Privatliquidationen einhergeht. Hierzu gehört die Führung und Aufbewahrung der Dokumente die Verwaltung der offenen Posten und des Mahnwesens. Die Leistungsabrechnung gegenüber Privatpersonen führt zwangsläufig auch zu einem Ausfall von Forderungen aufgrund der Zahlungsunfähigkeit von einzelnen Patienten. Dieser Gefahr ist der Arzt bei den gesetzlich Versicherten nicht ausgesetzt.